AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der VMS GmbH & Co. KG (Vermieterin) für die Anmietung der im Erdgeschoss des Gebäudes Kaiserstraße 58, 88348 Bad Saulgau gelegenen Kurs- und Schulungsräume

 

 

§ 1 Leistungen der Vermieterin

  1. Der Mieter ist berechtigt, im Rahmen seines über das Buchungsportal www.yotagy.de abgeschlossenen Mietvertrages, die angemieteten Räumlichkeiten zum Zwecke der Abhaltung von Kursen und/oder Schulungen zu nutzen.
     
  2. Mitbenutzt werden dürfen die ebenfalls im EG befindlichen Umkleideräume und das WC. Es handelt sich um Gemeinschaftsflächen, die zusammen mit den anderen Mietern und deren Kunden genutzt werden können.


§ 2 Miete

  1. Die Höhe der vom Mieter für die gebuchten Zeitabschnitte zu zahlenden Miete ergibt sich unmittelbar aus dem Buchungsanfrageportal der Vermieterin (www.yotagy.de)

  2. Die Miete für den jeweiligen Mietzeitraum ist binnen 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung beim Mieter zur Zahlung fällig.


§  3 Hausordnung


Bei Nutzung der Mietflächen unterliegen der Mieter und seine Kunden/Kursteilnehmer der in Gebäude jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbes. Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Räumlichkeiten beinhalten.


§ 4 Unübertragbarkeit der Nutzungsrechte


Die mit dem Mietvertrag erworbenen Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar, soweit es sich hierbei nicht um die Kurs-/Schulungsteilnehmer des Mieters handelt.


§ 5 Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke


Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist innerhalb der Mietflächen gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist im gesamten Gebäude untersagt.



§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. Die Vermieterin haftet grds. nicht für Schäden des Mieters. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mieters aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Vermieters zählt insbes., aber nicht ausschließlich die Bereitstellung angemieteten Räumlichkeiten.

  2. Dem Mieter wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Mieträume zu bringen. Von Seiten des Vermieters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch den Vermieter zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Vermieters in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.


§ 7 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

  1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mieter im Rahmen der Buchung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Passwort und Buchungszeitraum.

  2. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Vermieter hierfür gesondert eine Einwilligung beim Mieter einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Vermieters verwiesen.


§ 8 Sonstiges


Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst

 

Stand: 01.08.2019